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AKTUELLE INFORMATIONEN

  • 27.02.12
    ab 16.45 bis ca. 20.45 Netzwerktreffen, ZDF, Mainz
AKTUELLE MELDUNGEN

Veranstaltungsportal Berufsorientierung - neu in der JOBBÖRSE

Anbietern von berufsorientierenden Veranstaltungen für junge Menschen am Übergang Schule - Beruf steht seit dem 12.12.2011 das Veranstaltungsportal Berufsorientierung (VPBO) als neues kostenloses Angebot der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.

Hier geht es zum Veranstaltungsportal auf arbeitsagentur.de


Auch an den beruflichen Gymnasien machen sich die Schüler fit für Abi und Studium

Wer will, dass sein Kind Abitur macht, muss es nach der Grundschule unbedingt auf ein Gymnasium oder wenigstens eine IGS schicken? Von wegen: Auch andere Schulkarrieren führen zum Ziel. Wer einen guten Realschulabschluss hat, kann zum Beispiel auf eines der drei beruflichen Gymnasien in Mainz wechseln. Diese reinen Oberstufenschulen sind den Berufsbildenden Schulen angegliedert und führen jeweils in drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife. „Dieses Angebot ist leider immer noch viel zu wenig in den Köpfen der Menschen präsent“, sagt Stefan Leipziger vom Gustav-Stresemann-Wirtschaftsgymnasium. Das soll sich ändern: Die Oberstufenleiter der drei Gymnasien wollen verstärkt die Werbetrommel rühren, um Schüler und Eltern auf sich aufmerksam zu machen. Am „Tag der Information“ am 4. Februar bietet sich eine gute Gelegenheit, die Schulen kennenzulernen.

Hier geht es zum Artikel der AZ Mainz


Ahnen bewertet Berufspraxistage für Schüler als Erfolg

Rheinland-pfälzische Schüler mit Praxiserfahrung in Betrieben sind aus Sicht von Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) besser auf eine Lehre vorbereitet. Das Konzept habe insgesamt zu besseren Schulleistungen geführt und vielen den Übergang in eine Ausbildung erleichtert. Die Erfahrungen der Unternehmen zeigten, dass der Anteil der Ausbildungsabbrecher bei den früheren Praxistag-Teilnehmern niedriger sei, teilte Ahnen am Dienstag bei einem Besuch einer Realschule plus in Alzey mit.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel auf swr.de


„Gerechteres Bildungssystem“

FÖRDERUNG: Institut vermittelt sozial benachteiligte Jugendliche in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Das Institut zur Förderung von Bildung und Integration (INBI) konnte seine Ziele im Jahr 2011 mehr als befriedigend erreichen, teilt das Institut, das sich sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund widmet, mit. So konnten 70 bis 80 Prozent der Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfolgreich in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vermittelt werden.

Den Artikel weiterlesen unter allgemeine-zeitung.de


Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.: Ergebnis der ökonomischen Analyse zum Positionspapier „Ausgrenzungsprozessen entgegentreten – Neujustierung von Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene“ des Paritätischen Gesamtverbandes

In seinem Positionspapier „Ausgrenzungsprozessen entgegentreten – Neujustierung von Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene“1 vom September 2010 fordert der Paritätische
Gesamtverband, dass für Jugendliche, deren berufliche und gesellschaftliche Integration gefährdet ist, ein „harter“ Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendsozialarbeit im SGB VIII formuliert werden soll. Diese Forderung basiert auf der Feststellung, dass die aktuellen Förderinstrumente des SGB II bzw. des SGB III und die bestehende Förderpraxis nicht ausreichend ist, um integrationsgefährdete jungen Menschen in ausreichendem Maße bei ihrer
beruflichen und sozialen Eingliederung zu unterstützen.
An die Stelle der Instrumente des SGB II oder SGB III sollen vielmehr zielgruppenadäquate Maßnahmen im Rahmen eines neu formulierten § 13 SGB Absatz 4 VIII treten, an deren Finanzierung
auch die Bundesagentur für Arbeit und die Grundsicherungsträger in Form eines
Kostenfestbetrages beteiligt werden sollen. Der Kernauftrag des ism bestand darin, die Höhe des Kostenfestbetrages zu bestimmen und mögliche dadurch entstehende Kostenbelastungen und –entlastungen für die Träger der Sozialgesetzbücher II, III und VIII zu berechnen.
Dazu war zunächst die Bestimmung des Gesamtumfangs der Zielgruppe integrationsgefährdeter junger Menschen erforderlich. Aktuell vorliegende Untersuchungen und Statistiken erschienen dazu nicht hinreichend geeignet, weil sie nicht spezifisch auf die hier betrachtete Zielgruppe zugeschnitten sind. Deshalb erfolgten eigene Berechnungen sowohl unter Heranziehung öffentlicher Statistiken als auch der Ergebnisse eines Fachgesprächs mit Praxisexpertinnen
und -experten sowie einer Datenerhebung in ausgewählten Gebietskörperschaften.
Aus der Gesamtschau der daraus resultierenden Daten ergibt sich zum einen ein aktueller Bestand von 537.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen – davon rund 156.000 mit Ansprüchen
an das SGB II und 147.000 mit Ansprüchen an das SGB III –, die in die Zielgruppe des neu gefassten § 13 Absatz 4 SGB VIII fallen. Zum anderen wurde berechnet, dass 2011 deutschlandweit weitere etwas mehr als 110.000 junge Menschen in die Zielgruppe fallen.
Diese Zahl wird bis zum Jahr 2013 etwa der gleichen Größenordnung liegen und voraussichtlich bis 2020 auf knapp unter 100.000 zurückgehen.

Lesen Sie hier weiter unter dijuf.de


Veranstaltungsportal Berufsorientierung - neu in der JOBBÖRSE

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Auch an den beruflichen Gymnasien machen sich die Schüler fit für Abi und Studium

Wer will, dass sein Kind Abitur macht, muss es nach der Grundschule unbedingt auf ein Gymnasium oder wenigstens eine IGS schicken? Von wegen: Auch andere Schulkarrieren führen zum Ziel. Wer einen guten Realschulabschluss hat, kann zum Beispiel auf eines der drei beruflichen Gymnasien in Mainz wechseln. Diese reinen Oberstufenschulen sind den Berufsbildenden Schulen angegliedert und führen jeweils in drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife. „Dieses Angebot ist leider immer noch viel zu wenig in den Köpfen der Menschen präsent“, sagt Stefan Leipziger vom Gustav-Stresemann-Wirtschaftsgymnasium. Das soll sich ändern: Die Oberstufenleiter der drei Gymnasien wollen verstärkt die Werbetrommel rühren, um Schüler und Eltern auf sich aufmerksam zu machen. Am „Tag der Information“ am 4. Februar bietet sich eine gute Gelegenheit, die Schulen kennenzulernen.

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Ahnen bewertet Berufspraxistage für Schüler als Erfolg

Rheinland-pfälzische Schüler mit Praxiserfahrung in Betrieben sind aus Sicht von Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) besser auf eine Lehre vorbereitet. Das Konzept habe insgesamt zu besseren Schulleistungen geführt und vielen den Übergang in eine Ausbildung erleichtert. Die Erfahrungen der Unternehmen zeigten, dass der Anteil der Ausbildungsabbrecher bei den früheren Praxistag-Teilnehmern niedriger sei, teilte Ahnen am Dienstag bei einem Besuch einer Realschule plus in Alzey mit.

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FÖRDERUNG: Institut vermittelt sozial benachteiligte Jugendliche in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Das Institut zur Förderung von Bildung und Integration (INBI) konnte seine Ziele im Jahr 2011 mehr als befriedigend erreichen, teilt das Institut, das sich sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund widmet, mit. So konnten 70 bis 80 Prozent der Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfolgreich in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vermittelt werden.

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Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.: Ergebnis der ökonomischen Analyse zum Positionspapier „Ausgrenzungsprozessen entgegentreten – Neujustierung von Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene“ des Paritätischen Gesamtverbandes

In seinem Positionspapier „Ausgrenzungsprozessen entgegentreten – Neujustierung von Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene“1 vom September 2010 fordert der Paritätische
Gesamtverband, dass für Jugendliche, deren berufliche und gesellschaftliche Integration gefährdet ist, ein „harter“ Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendsozialarbeit im SGB VIII formuliert werden soll. Diese Forderung basiert auf der Feststellung, dass die aktuellen Förderinstrumente des SGB II bzw. des SGB III und die bestehende Förderpraxis nicht ausreichend ist, um integrationsgefährdete jungen Menschen in ausreichendem Maße bei ihrer
beruflichen und sozialen Eingliederung zu unterstützen.
An die Stelle der Instrumente des SGB II oder SGB III sollen vielmehr zielgruppenadäquate Maßnahmen im Rahmen eines neu formulierten § 13 SGB Absatz 4 VIII treten, an deren Finanzierung
auch die Bundesagentur für Arbeit und die Grundsicherungsträger in Form eines
Kostenfestbetrages beteiligt werden sollen. Der Kernauftrag des ism bestand darin, die Höhe des Kostenfestbetrages zu bestimmen und mögliche dadurch entstehende Kostenbelastungen und –entlastungen für die Träger der Sozialgesetzbücher II, III und VIII zu berechnen.
Dazu war zunächst die Bestimmung des Gesamtumfangs der Zielgruppe integrationsgefährdeter junger Menschen erforderlich. Aktuell vorliegende Untersuchungen und Statistiken erschienen dazu nicht hinreichend geeignet, weil sie nicht spezifisch auf die hier betrachtete Zielgruppe zugeschnitten sind. Deshalb erfolgten eigene Berechnungen sowohl unter Heranziehung öffentlicher Statistiken als auch der Ergebnisse eines Fachgesprächs mit Praxisexpertinnen
und -experten sowie einer Datenerhebung in ausgewählten Gebietskörperschaften.
Aus der Gesamtschau der daraus resultierenden Daten ergibt sich zum einen ein aktueller Bestand von 537.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen – davon rund 156.000 mit Ansprüchen
an das SGB II und 147.000 mit Ansprüchen an das SGB III –, die in die Zielgruppe des neu gefassten § 13 Absatz 4 SGB VIII fallen. Zum anderen wurde berechnet, dass 2011 deutschlandweit weitere etwas mehr als 110.000 junge Menschen in die Zielgruppe fallen.
Diese Zahl wird bis zum Jahr 2013 etwa der gleichen Größenordnung liegen und voraussichtlich bis 2020 auf knapp unter 100.000 zurückgehen.

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Rheinland-pfälzische Schüler mit Praxiserfahrung in Betrieben sind aus Sicht von Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) besser auf eine Lehre vorbereitet. Das Konzept habe insgesamt zu besseren Schulleistungen geführt und vielen den Übergang in eine Ausbildung erleichtert. Die Erfahrungen der Unternehmen zeigten, dass der Anteil der Ausbildungsabbrecher bei den früheren Praxistag-Teilnehmern niedriger sei, teilte Ahnen am Dienstag bei einem Besuch einer Realschule plus in Alzey mit.

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Gesamtverband, dass für Jugendliche, deren berufliche und gesellschaftliche Integration gefährdet ist, ein „harter“ Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendsozialarbeit im SGB VIII formuliert werden soll. Diese Forderung basiert auf der Feststellung, dass die aktuellen Förderinstrumente des SGB II bzw. des SGB III und die bestehende Förderpraxis nicht ausreichend ist, um integrationsgefährdete jungen Menschen in ausreichendem Maße bei ihrer
beruflichen und sozialen Eingliederung zu unterstützen.
An die Stelle der Instrumente des SGB II oder SGB III sollen vielmehr zielgruppenadäquate Maßnahmen im Rahmen eines neu formulierten § 13 SGB Absatz 4 VIII treten, an deren Finanzierung
auch die Bundesagentur für Arbeit und die Grundsicherungsträger in Form eines
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Dazu war zunächst die Bestimmung des Gesamtumfangs der Zielgruppe integrationsgefährdeter junger Menschen erforderlich. Aktuell vorliegende Untersuchungen und Statistiken erschienen dazu nicht hinreichend geeignet, weil sie nicht spezifisch auf die hier betrachtete Zielgruppe zugeschnitten sind. Deshalb erfolgten eigene Berechnungen sowohl unter Heranziehung öffentlicher Statistiken als auch der Ergebnisse eines Fachgesprächs mit Praxisexpertinnen
und -experten sowie einer Datenerhebung in ausgewählten Gebietskörperschaften.
Aus der Gesamtschau der daraus resultierenden Daten ergibt sich zum einen ein aktueller Bestand von 537.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen – davon rund 156.000 mit Ansprüchen
an das SGB II und 147.000 mit Ansprüchen an das SGB III –, die in die Zielgruppe des neu gefassten § 13 Absatz 4 SGB VIII fallen. Zum anderen wurde berechnet, dass 2011 deutschlandweit weitere etwas mehr als 110.000 junge Menschen in die Zielgruppe fallen.
Diese Zahl wird bis zum Jahr 2013 etwa der gleichen Größenordnung liegen und voraussichtlich bis 2020 auf knapp unter 100.000 zurückgehen.

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auch die Bundesagentur für Arbeit und die Grundsicherungsträger in Form eines
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Dazu war zunächst die Bestimmung des Gesamtumfangs der Zielgruppe integrationsgefährdeter junger Menschen erforderlich. Aktuell vorliegende Untersuchungen und Statistiken erschienen dazu nicht hinreichend geeignet, weil sie nicht spezifisch auf die hier betrachtete Zielgruppe zugeschnitten sind. Deshalb erfolgten eigene Berechnungen sowohl unter Heranziehung öffentlicher Statistiken als auch der Ergebnisse eines Fachgesprächs mit Praxisexpertinnen
und -experten sowie einer Datenerhebung in ausgewählten Gebietskörperschaften.
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an das SGB II und 147.000 mit Ansprüchen an das SGB III –, die in die Zielgruppe des neu gefassten § 13 Absatz 4 SGB VIII fallen. Zum anderen wurde berechnet, dass 2011 deutschlandweit weitere etwas mehr als 110.000 junge Menschen in die Zielgruppe fallen.
Diese Zahl wird bis zum Jahr 2013 etwa der gleichen Größenordnung liegen und voraussichtlich bis 2020 auf knapp unter 100.000 zurückgehen.

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Rheinland-pfälzische Schüler mit Praxiserfahrung in Betrieben sind aus Sicht von Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) besser auf eine Lehre vorbereitet. Das Konzept habe insgesamt zu besseren Schulleistungen geführt und vielen den Übergang in eine Ausbildung erleichtert. Die Erfahrungen der Unternehmen zeigten, dass der Anteil der Ausbildungsabbrecher bei den früheren Praxistag-Teilnehmern niedriger sei, teilte Ahnen am Dienstag bei einem Besuch einer Realschule plus in Alzey mit.

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Gesamtverband, dass für Jugendliche, deren berufliche und gesellschaftliche Integration gefährdet ist, ein „harter“ Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendsozialarbeit im SGB VIII formuliert werden soll. Diese Forderung basiert auf der Feststellung, dass die aktuellen Förderinstrumente des SGB II bzw. des SGB III und die bestehende Förderpraxis nicht ausreichend ist, um integrationsgefährdete jungen Menschen in ausreichendem Maße bei ihrer
beruflichen und sozialen Eingliederung zu unterstützen.
An die Stelle der Instrumente des SGB II oder SGB III sollen vielmehr zielgruppenadäquate Maßnahmen im Rahmen eines neu formulierten § 13 SGB Absatz 4 VIII treten, an deren Finanzierung
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Kostenfestbetrages beteiligt werden sollen. Der Kernauftrag des ism bestand darin, die Höhe des Kostenfestbetrages zu bestimmen und mögliche dadurch entstehende Kostenbelastungen und –entlastungen für die Träger der Sozialgesetzbücher II, III und VIII zu berechnen.
Dazu war zunächst die Bestimmung des Gesamtumfangs der Zielgruppe integrationsgefährdeter junger Menschen erforderlich. Aktuell vorliegende Untersuchungen und Statistiken erschienen dazu nicht hinreichend geeignet, weil sie nicht spezifisch auf die hier betrachtete Zielgruppe zugeschnitten sind. Deshalb erfolgten eigene Berechnungen sowohl unter Heranziehung öffentlicher Statistiken als auch der Ergebnisse eines Fachgesprächs mit Praxisexpertinnen
und -experten sowie einer Datenerhebung in ausgewählten Gebietskörperschaften.
Aus der Gesamtschau der daraus resultierenden Daten ergibt sich zum einen ein aktueller Bestand von 537.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen – davon rund 156.000 mit Ansprüchen
an das SGB II und 147.000 mit Ansprüchen an das SGB III –, die in die Zielgruppe des neu gefassten § 13 Absatz 4 SGB VIII fallen. Zum anderen wurde berechnet, dass 2011 deutschlandweit weitere etwas mehr als 110.000 junge Menschen in die Zielgruppe fallen.
Diese Zahl wird bis zum Jahr 2013 etwa der gleichen Größenordnung liegen und voraussichtlich bis 2020 auf knapp unter 100.000 zurückgehen.

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Rheinland-pfälzische Schüler mit Praxiserfahrung in Betrieben sind aus Sicht von Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) besser auf eine Lehre vorbereitet. Das Konzept habe insgesamt zu besseren Schulleistungen geführt und vielen den Übergang in eine Ausbildung erleichtert. Die Erfahrungen der Unternehmen zeigten, dass der Anteil der Ausbildungsabbrecher bei den früheren Praxistag-Teilnehmern niedriger sei, teilte Ahnen am Dienstag bei einem Besuch einer Realschule plus in Alzey mit.

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Gesamtverband, dass für Jugendliche, deren berufliche und gesellschaftliche Integration gefährdet ist, ein „harter“ Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendsozialarbeit im SGB VIII formuliert werden soll. Diese Forderung basiert auf der Feststellung, dass die aktuellen Förderinstrumente des SGB II bzw. des SGB III und die bestehende Förderpraxis nicht ausreichend ist, um integrationsgefährdete jungen Menschen in ausreichendem Maße bei ihrer
beruflichen und sozialen Eingliederung zu unterstützen.
An die Stelle der Instrumente des SGB II oder SGB III sollen vielmehr zielgruppenadäquate Maßnahmen im Rahmen eines neu formulierten § 13 SGB Absatz 4 VIII treten, an deren Finanzierung
auch die Bundesagentur für Arbeit und die Grundsicherungsträger in Form eines
Kostenfestbetrages beteiligt werden sollen. Der Kernauftrag des ism bestand darin, die Höhe des Kostenfestbetrages zu bestimmen und mögliche dadurch entstehende Kostenbelastungen und –entlastungen für die Träger der Sozialgesetzbücher II, III und VIII zu berechnen.
Dazu war zunächst die Bestimmung des Gesamtumfangs der Zielgruppe integrationsgefährdeter junger Menschen erforderlich. Aktuell vorliegende Untersuchungen und Statistiken erschienen dazu nicht hinreichend geeignet, weil sie nicht spezifisch auf die hier betrachtete Zielgruppe zugeschnitten sind. Deshalb erfolgten eigene Berechnungen sowohl unter Heranziehung öffentlicher Statistiken als auch der Ergebnisse eines Fachgesprächs mit Praxisexpertinnen
und -experten sowie einer Datenerhebung in ausgewählten Gebietskörperschaften.
Aus der Gesamtschau der daraus resultierenden Daten ergibt sich zum einen ein aktueller Bestand von 537.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen – davon rund 156.000 mit Ansprüchen
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Diese Zahl wird bis zum Jahr 2013 etwa der gleichen Größenordnung liegen und voraussichtlich bis 2020 auf knapp unter 100.000 zurückgehen.

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Gesamtverband, dass für Jugendliche, deren berufliche und gesellschaftliche Integration gefährdet ist, ein „harter“ Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendsozialarbeit im SGB VIII formuliert werden soll. Diese Forderung basiert auf der Feststellung, dass die aktuellen Förderinstrumente des SGB II bzw. des SGB III und die bestehende Förderpraxis nicht ausreichend ist, um integrationsgefährdete jungen Menschen in ausreichendem Maße bei ihrer
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Dazu war zunächst die Bestimmung des Gesamtumfangs der Zielgruppe integrationsgefährdeter junger Menschen erforderlich. Aktuell vorliegende Untersuchungen und Statistiken erschienen dazu nicht hinreichend geeignet, weil sie nicht spezifisch auf die hier betrachtete Zielgruppe zugeschnitten sind. Deshalb erfolgten eigene Berechnungen sowohl unter Heranziehung öffentlicher Statistiken als auch der Ergebnisse eines Fachgesprächs mit Praxisexpertinnen
und -experten sowie einer Datenerhebung in ausgewählten Gebietskörperschaften.
Aus der Gesamtschau der daraus resultierenden Daten ergibt sich zum einen ein aktueller Bestand von 537.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen – davon rund 156.000 mit Ansprüchen
an das SGB II und 147.000 mit Ansprüchen an das SGB III –, die in die Zielgruppe des neu gefassten § 13 Absatz 4 SGB VIII fallen. Zum anderen wurde berechnet, dass 2011 deutschlandweit weitere etwas mehr als 110.000 junge Menschen in die Zielgruppe fallen.
Diese Zahl wird bis zum Jahr 2013 etwa der gleichen Größenordnung liegen und voraussichtlich bis 2020 auf knapp unter 100.000 zurückgehen.

Lesen Sie hier weiter unter dijuf.de


Veranstaltungsportal Berufsorientierung - neu in der JOBBÖRSE

Anbietern von berufsorientierenden Veranstaltungen für junge Menschen am Übergang Schule - Beruf steht seit dem 12.12.2011 das Veranstaltungsportal Berufsorientierung (VPBO) als neues kostenloses Angebot der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.

Hier geht es zum Veranstaltungsportal auf arbeitsagentur.de


Auch an den beruflichen Gymnasien machen sich die Schüler fit für Abi und Studium

Wer will, dass sein Kind Abitur macht, muss es nach der Grundschule unbedingt auf ein Gymnasium oder wenigstens eine IGS schicken? Von wegen: Auch andere Schulkarrieren führen zum Ziel. Wer einen guten Realschulabschluss hat, kann zum Beispiel auf eines der drei beruflichen Gymnasien in Mainz wechseln. Diese reinen Oberstufenschulen sind den Berufsbildenden Schulen angegliedert und führen jeweils in drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife. „Dieses Angebot ist leider immer noch viel zu wenig in den Köpfen der Menschen präsent“, sagt Stefan Leipziger vom Gustav-Stresemann-Wirtschaftsgymnasium. Das soll sich ändern: Die Oberstufenleiter der drei Gymnasien wollen verstärkt die Werbetrommel rühren, um Schüler und Eltern auf sich aufmerksam zu machen. Am „Tag der Information“ am 4. Februar bietet sich eine gute Gelegenheit, die Schulen kennenzulernen.

Hier geht es zum Artikel der AZ Mainz


Ahnen bewertet Berufspraxistage für Schüler als Erfolg

Rheinland-pfälzische Schüler mit Praxiserfahrung in Betrieben sind aus Sicht von Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) besser auf eine Lehre vorbereitet. Das Konzept habe insgesamt zu besseren Schulleistungen geführt und vielen den Übergang in eine Ausbildung erleichtert. Die Erfahrungen der Unternehmen zeigten, dass der Anteil der Ausbildungsabbrecher bei den früheren Praxistag-Teilnehmern niedriger sei, teilte Ahnen am Dienstag bei einem Besuch einer Realschule plus in Alzey mit.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel auf swr.de


„Gerechteres Bildungssystem“

FÖRDERUNG: Institut vermittelt sozial benachteiligte Jugendliche in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Das Institut zur Förderung von Bildung und Integration (INBI) konnte seine Ziele im Jahr 2011 mehr als befriedigend erreichen, teilt das Institut, das sich sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund widmet, mit. So konnten 70 bis 80 Prozent der Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfolgreich in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vermittelt werden.

Den Artikel weiterlesen unter allgemeine-zeitung.de


Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.: Ergebnis der ökonomischen Analyse zum Positionspapier „Ausgrenzungsprozessen entgegentreten – Neujustierung von Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene“ des Paritätischen Gesamtverbandes

In seinem Positionspapier „Ausgrenzungsprozessen entgegentreten – Neujustierung von Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene“1 vom September 2010 fordert der Paritätische
Gesamtverband, dass für Jugendliche, deren berufliche und gesellschaftliche Integration gefährdet ist, ein „harter“ Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendsozialarbeit im SGB VIII formuliert werden soll. Diese Forderung basiert auf der Feststellung, dass die aktuellen Förderinstrumente des SGB II bzw. des SGB III und die bestehende Förderpraxis nicht ausreichend ist, um integrationsgefährdete jungen Menschen in ausreichendem Maße bei ihrer
beruflichen und sozialen Eingliederung zu unterstützen.
An die Stelle der Instrumente des SGB II oder SGB III sollen vielmehr zielgruppenadäquate Maßnahmen im Rahmen eines neu formulierten § 13 SGB Absatz 4 VIII treten, an deren Finanzierung
auch die Bundesagentur für Arbeit und die Grundsicherungsträger in Form eines
Kostenfestbetrages beteiligt werden sollen. Der Kernauftrag des ism bestand darin, die Höhe des Kostenfestbetrages zu bestimmen und mögliche dadurch entstehende Kostenbelastungen und –entlastungen für die Träger der Sozialgesetzbücher II, III und VIII zu berechnen.
Dazu war zunächst die Bestimmung des Gesamtumfangs der Zielgruppe integrationsgefährdeter junger Menschen erforderlich. Aktuell vorliegende Untersuchungen und Statistiken erschienen dazu nicht hinreichend geeignet, weil sie nicht spezifisch auf die hier betrachtete Zielgruppe zugeschnitten sind. Deshalb erfolgten eigene Berechnungen sowohl unter Heranziehung öffentlicher Statistiken als auch der Ergebnisse eines Fachgesprächs mit Praxisexpertinnen
und -experten sowie einer Datenerhebung in ausgewählten Gebietskörperschaften.
Aus der Gesamtschau der daraus resultierenden Daten ergibt sich zum einen ein aktueller Bestand von 537.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen – davon rund 156.000 mit Ansprüchen
an das SGB II und 147.000 mit Ansprüchen an das SGB III –, die in die Zielgruppe des neu gefassten § 13 Absatz 4 SGB VIII fallen. Zum anderen wurde berechnet, dass 2011 deutschlandweit weitere etwas mehr als 110.000 junge Menschen in die Zielgruppe fallen.
Diese Zahl wird bis zum Jahr 2013 etwa der gleichen Größenordnung liegen und voraussichtlich bis 2020 auf knapp unter 100.000 zurückgehen.

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Auch an den beruflichen Gymnasien machen sich die Schüler fit für Abi und Studium

Wer will, dass sein Kind Abitur macht, muss es nach der Grundschule unbedingt auf ein Gymnasium oder wenigstens eine IGS schicken? Von wegen: Auch andere Schulkarrieren führen zum Ziel. Wer einen guten Realschulabschluss hat, kann zum Beispiel auf eines der drei beruflichen Gymnasien in Mainz wechseln. Diese reinen Oberstufenschulen sind den Berufsbildenden Schulen angegliedert und führen jeweils in drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife. „Dieses Angebot ist leider immer noch viel zu wenig in den Köpfen der Menschen präsent“, sagt Stefan Leipziger vom Gustav-Stresemann-Wirtschaftsgymnasium. Das soll sich ändern: Die Oberstufenleiter der drei Gymnasien wollen verstärkt die Werbetrommel rühren, um Schüler und Eltern auf sich aufmerksam zu machen. Am „Tag der Information“ am 4. Februar bietet sich eine gute Gelegenheit, die Schulen kennenzulernen.

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Ahnen bewertet Berufspraxistage für Schüler als Erfolg

Rheinland-pfälzische Schüler mit Praxiserfahrung in Betrieben sind aus Sicht von Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) besser auf eine Lehre vorbereitet. Das Konzept habe insgesamt zu besseren Schulleistungen geführt und vielen den Übergang in eine Ausbildung erleichtert. Die Erfahrungen der Unternehmen zeigten, dass der Anteil der Ausbildungsabbrecher bei den früheren Praxistag-Teilnehmern niedriger sei, teilte Ahnen am Dienstag bei einem Besuch einer Realschule plus in Alzey mit.

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FÖRDERUNG: Institut vermittelt sozial benachteiligte Jugendliche in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Das Institut zur Förderung von Bildung und Integration (INBI) konnte seine Ziele im Jahr 2011 mehr als befriedigend erreichen, teilt das Institut, das sich sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund widmet, mit. So konnten 70 bis 80 Prozent der Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfolgreich in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vermittelt werden.

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Gesamtverband, dass für Jugendliche, deren berufliche und gesellschaftliche Integration gefährdet ist, ein „harter“ Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendsozialarbeit im SGB VIII formuliert werden soll. Diese Forderung basiert auf der Feststellung, dass die aktuellen Förderinstrumente des SGB II bzw. des SGB III und die bestehende Förderpraxis nicht ausreichend ist, um integrationsgefährdete jungen Menschen in ausreichendem Maße bei ihrer
beruflichen und sozialen Eingliederung zu unterstützen.
An die Stelle der Instrumente des SGB II oder SGB III sollen vielmehr zielgruppenadäquate Maßnahmen im Rahmen eines neu formulierten § 13 SGB Absatz 4 VIII treten, an deren Finanzierung
auch die Bundesagentur für Arbeit und die Grundsicherungsträger in Form eines
Kostenfestbetrages beteiligt werden sollen. Der Kernauftrag des ism bestand darin, die Höhe des Kostenfestbetrages zu bestimmen und mögliche dadurch entstehende Kostenbelastungen und –entlastungen für die Träger der Sozialgesetzbücher II, III und VIII zu berechnen.
Dazu war zunächst die Bestimmung des Gesamtumfangs der Zielgruppe integrationsgefährdeter junger Menschen erforderlich. Aktuell vorliegende Untersuchungen und Statistiken erschienen dazu nicht hinreichend geeignet, weil sie nicht spezifisch auf die hier betrachtete Zielgruppe zugeschnitten sind. Deshalb erfolgten eigene Berechnungen sowohl unter Heranziehung öffentlicher Statistiken als auch der Ergebnisse eines Fachgesprächs mit Praxisexpertinnen
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Diese Zahl wird bis zum Jahr 2013 etwa der gleichen Größenordnung liegen und voraussichtlich bis 2020 auf knapp unter 100.000 zurückgehen.

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Rheinland-pfälzische Schüler mit Praxiserfahrung in Betrieben sind aus Sicht von Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) besser auf eine Lehre vorbereitet. Das Konzept habe insgesamt zu besseren Schulleistungen geführt und vielen den Übergang in eine Ausbildung erleichtert. Die Erfahrungen der Unternehmen zeigten, dass der Anteil der Ausbildungsabbrecher bei den früheren Praxistag-Teilnehmern niedriger sei, teilte Ahnen am Dienstag bei einem Besuch einer Realschule plus in Alzey mit.

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Gesamtverband, dass für Jugendliche, deren berufliche und gesellschaftliche Integration gefährdet ist, ein „harter“ Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendsozialarbeit im SGB VIII formuliert werden soll. Diese Forderung basiert auf der Feststellung, dass die aktuellen Förderinstrumente des SGB II bzw. des SGB III und die bestehende Förderpraxis nicht ausreichend ist, um integrationsgefährdete jungen Menschen in ausreichendem Maße bei ihrer
beruflichen und sozialen Eingliederung zu unterstützen.
An die Stelle der Instrumente des SGB II oder SGB III sollen vielmehr zielgruppenadäquate Maßnahmen im Rahmen eines neu formulierten § 13 SGB Absatz 4 VIII treten, an deren Finanzierung
auch die Bundesagentur für Arbeit und die Grundsicherungsträger in Form eines
Kostenfestbetrages beteiligt werden sollen. Der Kernauftrag des ism bestand darin, die Höhe des Kostenfestbetrages zu bestimmen und mögliche dadurch entstehende Kostenbelastungen und –entlastungen für die Träger der Sozialgesetzbücher II, III und VIII zu berechnen.
Dazu war zunächst die Bestimmung des Gesamtumfangs der Zielgruppe integrationsgefährdeter junger Menschen erforderlich. Aktuell vorliegende Untersuchungen und Statistiken erschienen dazu nicht hinreichend geeignet, weil sie nicht spezifisch auf die hier betrachtete Zielgruppe zugeschnitten sind. Deshalb erfolgten eigene Berechnungen sowohl unter Heranziehung öffentlicher Statistiken als auch der Ergebnisse eines Fachgesprächs mit Praxisexpertinnen
und -experten sowie einer Datenerhebung in ausgewählten Gebietskörperschaften.
Aus der Gesamtschau der daraus resultierenden Daten ergibt sich zum einen ein aktueller Bestand von 537.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen – davon rund 156.000 mit Ansprüchen
an das SGB II und 147.000 mit Ansprüchen an das SGB III –, die in die Zielgruppe des neu gefassten § 13 Absatz 4 SGB VIII fallen. Zum anderen wurde berechnet, dass 2011 deutschlandweit weitere etwas mehr als 110.000 junge Menschen in die Zielgruppe fallen.
Diese Zahl wird bis zum Jahr 2013 etwa der gleichen Größenordnung liegen und voraussichtlich bis 2020 auf knapp unter 100.000 zurückgehen.

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Rheinland-pfälzische Schüler mit Praxiserfahrung in Betrieben sind aus Sicht von Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) besser auf eine Lehre vorbereitet. Das Konzept habe insgesamt zu besseren Schulleistungen geführt und vielen den Übergang in eine Ausbildung erleichtert. Die Erfahrungen der Unternehmen zeigten, dass der Anteil der Ausbildungsabbrecher bei den früheren Praxistag-Teilnehmern niedriger sei, teilte Ahnen am Dienstag bei einem Besuch einer Realschule plus in Alzey mit.

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beruflichen und sozialen Eingliederung zu unterstützen.
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Diese Zahl wird bis zum Jahr 2013 etwa der gleichen Größenordnung liegen und voraussichtlich bis 2020 auf knapp unter 100.000 zurückgehen.

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Diese Zahl wird bis zum Jahr 2013 etwa der gleichen Größenordnung liegen und voraussichtlich bis 2020 auf knapp unter 100.000 zurückgehen.

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Gesamtverband, dass für Jugendliche, deren berufliche und gesellschaftliche Integration gefährdet ist, ein „harter“ Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendsozialarbeit im SGB VIII formuliert werden soll. Diese Forderung basiert auf der Feststellung, dass die aktuellen Förderinstrumente des SGB II bzw. des SGB III und die bestehende Förderpraxis nicht ausreichend ist, um integrationsgefährdete jungen Menschen in ausreichendem Maße bei ihrer
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Rheinland-pfälzische Schüler mit Praxiserfahrung in Betrieben sind aus Sicht von Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) besser auf eine Lehre vorbereitet. Das Konzept habe insgesamt zu besseren Schulleistungen geführt und vielen den Übergang in eine Ausbildung erleichtert. Die Erfahrungen der Unternehmen zeigten, dass der Anteil der Ausbildungsabbrecher bei den früheren Praxistag-Teilnehmern niedriger sei, teilte Ahnen am Dienstag bei einem Besuch einer Realschule plus in Alzey mit.

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auch die Bundesagentur für Arbeit und die Grundsicherungsträger in Form eines
Kostenfestbetrages beteiligt werden sollen. Der Kernauftrag des ism bestand darin, die Höhe des Kostenfestbetrages zu bestimmen und mögliche dadurch entstehende Kostenbelastungen und –entlastungen für die Träger der Sozialgesetzbücher II, III und VIII zu berechnen.
Dazu war zunächst die Bestimmung des Gesamtumfangs der Zielgruppe integrationsgefährdeter junger Menschen erforderlich. Aktuell vorliegende Untersuchungen und Statistiken erschienen dazu nicht hinreichend geeignet, weil sie nicht spezifisch auf die hier betrachtete Zielgruppe zugeschnitten sind. Deshalb erfolgten eigene Berechnungen sowohl unter Heranziehung öffentlicher Statistiken als auch der Ergebnisse eines Fachgesprächs mit Praxisexpertinnen
und -experten sowie einer Datenerhebung in ausgewählten Gebietskörperschaften.
Aus der Gesamtschau der daraus resultierenden Daten ergibt sich zum einen ein aktueller Bestand von 537.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen – davon rund 156.000 mit Ansprüchen
an das SGB II und 147.000 mit Ansprüchen an das SGB III –, die in die Zielgruppe des neu gefassten § 13 Absatz 4 SGB VIII fallen. Zum anderen wurde berechnet, dass 2011 deutschlandweit weitere etwas mehr als 110.000 junge Menschen in die Zielgruppe fallen.
Diese Zahl wird bis zum Jahr 2013 etwa der gleichen Größenordnung liegen und voraussichtlich bis 2020 auf knapp unter 100.000 zurückgehen.

Lesen Sie hier weiter unter dijuf.de


Veranstaltungsportal Berufsorientierung - neu in der JOBBÖRSE

Anbietern von berufsorientierenden Veranstaltungen für junge Menschen am Übergang Schule - Beruf steht seit dem 12.12.2011 das Veranstaltungsportal Berufsorientierung (VPBO) als neues kostenloses Angebot der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.

Hier geht es zum Veranstaltungsportal auf arbeitsagentur.de


Auch an den beruflichen Gymnasien machen sich die Schüler fit für Abi und Studium

Wer will, dass sein Kind Abitur macht, muss es nach der Grundschule unbedingt auf ein Gymnasium oder wenigstens eine IGS schicken? Von wegen: Auch andere Schulkarrieren führen zum Ziel. Wer einen guten Realschulabschluss hat, kann zum Beispiel auf eines der drei beruflichen Gymnasien in Mainz wechseln. Diese reinen Oberstufenschulen sind den Berufsbildenden Schulen angegliedert und führen jeweils in drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife. „Dieses Angebot ist leider immer noch viel zu wenig in den Köpfen der Menschen präsent“, sagt Stefan Leipziger vom Gustav-Stresemann-Wirtschaftsgymnasium. Das soll sich ändern: Die Oberstufenleiter der drei Gymnasien wollen verstärkt die Werbetrommel rühren, um Schüler und Eltern auf sich aufmerksam zu machen. Am „Tag der Information“ am 4. Februar bietet sich eine gute Gelegenheit, die Schulen kennenzulernen.

Hier geht es zum Artikel der AZ Mainz


Ahnen bewertet Berufspraxistage für Schüler als Erfolg

Rheinland-pfälzische Schüler mit Praxiserfahrung in Betrieben sind aus Sicht von Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) besser auf eine Lehre vorbereitet. Das Konzept habe insgesamt zu besseren Schulleistungen geführt und vielen den Übergang in eine Ausbildung erleichtert. Die Erfahrungen der Unternehmen zeigten, dass der Anteil der Ausbildungsabbrecher bei den früheren Praxistag-Teilnehmern niedriger sei, teilte Ahnen am Dienstag bei einem Besuch einer Realschule plus in Alzey mit.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel auf swr.de


„Gerechteres Bildungssystem“

FÖRDERUNG: Institut vermittelt sozial benachteiligte Jugendliche in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Das Institut zur Förderung von Bildung und Integration (INBI) konnte seine Ziele im Jahr 2011 mehr als befriedigend erreichen, teilt das Institut, das sich sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund widmet, mit. So konnten 70 bis 80 Prozent der Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfolgreich in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vermittelt werden.

Den Artikel weiterlesen unter allgemeine-zeitung.de


Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.: Ergebnis der ökonomischen Analyse zum Positionspapier „Ausgrenzungsprozessen entgegentreten – Neujustierung von Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene“ des Paritätischen Gesamtverbandes

In seinem Positionspapier „Ausgrenzungsprozessen entgegentreten – Neujustierung von Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene“1 vom September 2010 fordert der Paritätische
Gesamtverband, dass für Jugendliche, deren berufliche und gesellschaftliche Integration gefährdet ist, ein „harter“ Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendsozialarbeit im SGB VIII formuliert werden soll. Diese Forderung basiert auf der Feststellung, dass die aktuellen Förderinstrumente des SGB II bzw. des SGB III und die bestehende Förderpraxis nicht ausreichend ist, um integrationsgefährdete jungen Menschen in ausreichendem Maße bei ihrer
beruflichen und sozialen Eingliederung zu unterstützen.
An die Stelle der Instrumente des SGB II oder SGB III sollen vielmehr zielgruppenadäquate Maßnahmen im Rahmen eines neu formulierten § 13 SGB Absatz 4 VIII treten, an deren Finanzierung
auch die Bundesagentur für Arbeit und die Grundsicherungsträger in Form eines
Kostenfestbetrages beteiligt werden sollen. Der Kernauftrag des ism bestand darin, die Höhe des Kostenfestbetrages zu bestimmen und mögliche dadurch entstehende Kostenbelastungen und –entlastungen für die Träger der Sozialgesetzbücher II, III und VIII zu berechnen.
Dazu war zunächst die Bestimmung des Gesamtumfangs der Zielgruppe integrationsgefährdeter junger Menschen erforderlich. Aktuell vorliegende Untersuchungen und Statistiken erschienen dazu nicht hinreichend geeignet, weil sie nicht spezifisch auf die hier betrachtete Zielgruppe zugeschnitten sind. Deshalb erfolgten eigene Berechnungen sowohl unter Heranziehung öffentlicher Statistiken als auch der Ergebnisse eines Fachgesprächs mit Praxisexpertinnen
und -experten sowie einer Datenerhebung in ausgewählten Gebietskörperschaften.
Aus der Gesamtschau der daraus resultierenden Daten ergibt sich zum einen ein aktueller Bestand von 537.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen – davon rund 156.000 mit Ansprüchen
an das SGB II und 147.000 mit Ansprüchen an das SGB III –, die in die Zielgruppe des neu gefassten § 13 Absatz 4 SGB VIII fallen. Zum anderen wurde berechnet, dass 2011 deutschlandweit weitere etwas mehr als 110.000 junge Menschen in die Zielgruppe fallen.
Diese Zahl wird bis zum Jahr 2013 etwa der gleichen Größenordnung liegen und voraussichtlich bis 2020 auf knapp unter 100.000 zurückgehen.

Lesen Sie hier weiter unter dijuf.de


Veranstaltungsportal Berufsorientierung - neu in der JOBBÖRSE

Anbietern von berufsorientierenden Veranstaltungen für junge Menschen am Übergang Schule - Beruf steht seit dem 12.12.2011 das Veranstaltungsportal Berufsorientierung (VPBO) als neues kostenloses Angebot der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.

Hier geht es zum Veranstaltungsportal auf arbeitsagentur.de


Auch an den beruflichen Gymnasien machen sich die Schüler fit für Abi und Studium

Wer will, dass sein Kind Abitur macht, muss es nach der Grundschule unbedingt auf ein Gymnasium oder wenigstens eine IGS schicken? Von wegen: Auch andere Schulkarrieren führen zum Ziel. Wer einen guten Realschulabschluss hat, kann zum Beispiel auf eines der drei beruflichen Gymnasien in Mainz wechseln. Diese reinen Oberstufenschulen sind den Berufsbildenden Schulen angegliedert und führen jeweils in drei Jahren zur Allgemeinen Hochschulreife. „Dieses Angebot ist leider immer noch viel zu wenig in den Köpfen der Menschen präsent“, sagt Stefan Leipziger vom Gustav-Stresemann-Wirtschaftsgymnasium. Das soll sich ändern: Die Oberstufenleiter der drei Gymnasien wollen verstärkt die Werbetrommel rühren, um Schüler und Eltern auf sich aufmerksam zu machen. Am „Tag der Information“ am 4. Februar bietet sich eine gute Gelegenheit, die Schulen kennenzulernen.

Hier geht es zum Artikel der AZ Mainz


Ahnen bewertet Berufspraxistage für Schüler als Erfolg

Rheinland-pfälzische Schüler mit Praxiserfahrung in Betrieben sind aus Sicht von Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) besser auf eine Lehre vorbereitet. Das Konzept habe insgesamt zu besseren Schulleistungen geführt und vielen den Übergang in eine Ausbildung erleichtert. Die Erfahrungen der Unternehmen zeigten, dass der Anteil der Ausbildungsabbrecher bei den früheren Praxistag-Teilnehmern niedriger sei, teilte Ahnen am Dienstag bei einem Besuch einer Realschule plus in Alzey mit.

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„Gerechteres Bildungssystem“

FÖRDERUNG: Institut vermittelt sozial benachteiligte Jugendliche in Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

Das Institut zur Förderung von Bildung und Integration (INBI) konnte seine Ziele im Jahr 2011 mehr als befriedigend erreichen, teilt das Institut, das sich sozial benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Migrationshintergrund widmet, mit. So konnten 70 bis 80 Prozent der Teilnehmer und Teilnehmerinnen erfolgreich in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt vermittelt werden.

Den Artikel weiterlesen unter allgemeine-zeitung.de


Institut für Sozialpädagogische Forschung Mainz e.V.: Ergebnis der ökonomischen Analyse zum Positionspapier „Ausgrenzungsprozessen entgegentreten – Neujustierung von Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene“ des Paritätischen Gesamtverbandes

In seinem Positionspapier „Ausgrenzungsprozessen entgegentreten – Neujustierung von Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene“1 vom September 2010 fordert der Paritätische
Gesamtverband, dass für Jugendliche, deren berufliche und gesellschaftliche Integration gefährdet ist, ein „harter“ Rechtsanspruch auf Leistungen der Jugendsozialarbeit im SGB VIII formuliert werden soll. Diese Forderung basiert auf der Feststellung, dass die aktuellen Förderinstrumente des SGB II bzw. des SGB III und die bestehende Förderpraxis nicht ausreichend ist, um integrationsgefährdete jungen Menschen in ausreichendem Maße bei ihrer
beruflichen und sozialen Eingliederung zu unterstützen.
An die Stelle der Instrumente des SGB II oder SGB III sollen vielmehr zielgruppenadäquate Maßnahmen im Rahmen eines neu formulierten § 13 SGB Absatz 4 VIII treten, an deren Finanzierung
auch die Bundesagentur für Arbeit und die Grundsicherungsträger in Form eines
Kostenfestbetrages beteiligt werden sollen. Der Kernauftrag des ism bestand darin, die Höhe des Kostenfestbetrages zu bestimmen und mögliche dadurch entstehende Kostenbelastungen und –entlastungen für die Träger der Sozialgesetzbücher II, III und VIII zu berechnen.
Dazu war zunächst die Bestimmung des Gesamtumfangs der Zielgruppe integrationsgefährdeter junger Menschen erforderlich. Aktuell vorliegende Untersuchungen und Statistiken erschienen dazu nicht hinreichend geeignet, weil sie nicht spezifisch auf die hier betrachtete Zielgruppe zugeschnitten sind. Deshalb erfolgten eigene Berechnungen sowohl unter Heranziehung öffentlicher Statistiken als auch der Ergebnisse eines Fachgesprächs mit Praxisexpertinnen
und -experten sowie einer Datenerhebung in ausgewählten Gebietskörperschaften.
Aus der Gesamtschau der daraus resultierenden Daten ergibt sich zum einen ein aktueller Bestand von 537.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen – davon rund 156.000 mit Ansprüchen
an das SGB II und 147.000 mit Ansprüchen an das SGB III –, die in die Zielgruppe des neu gefassten § 13 Absatz 4 SGB VIII fallen. Zum anderen wurde berechnet, dass 2011 deutschlandweit weitere etwas mehr als 110.000 junge Menschen in die Zielgruppe fallen.
Diese Zahl wird bis zum Jahr 2013 etwa der gleichen Größenordnung liegen und voraussichtlich bis 2020 auf knapp unter 100.000 zurückgehen.

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Regionales Übergangsmanagement - was ist das?

Das Übergangsmanagement will den Jugendlichen, die die Schule verlassen und eine Ausbildung anstreben, helfen, ihren Weg in den Beruf möglichst nahtlos zu finden. Die Akteure (z.B. Schulen, Betriebe, Kammern, Jugendberufsagentur u.s.w.) im Regionalen Übergangsmanagement bringen ihre unterschiedlichen Kompetenzen und Erfahrungen ein und einigen sich auf eine gemeinsame Strategie, um effektiver, nachhaltiger und vor allem früher als bisher die Interventionsmöglichkeiten beim Übergang von der Schule in den Beruf zu steuern. Ziel dabei ist die Gestaltung einer systematischen, arbeitsteiligen und kooperativen Projektdurchführung zur optimalen Organisation des Übergangs

Wer fördert das Programm Regionales Übergangsmanagement für die Stadt Mainz - ÜSB ... den Anschluss finden?

Das Programm "Perspektive Berufsabschluss" wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfond der Europäischen Union gefördert (Verlinkung auf den Logos). Das Regionale Übergangsmanagement fällt unter die Förderinitiative I, in der bundesweit 27 Kommunen bzw. Landkreise gefördert werden. Der Förderzeitraum beträgt maximal vier Jahre und endet zum 31.03.2012.

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